Deutschland

Kinderehen in Baden-Württemberg – Seltene Ausnahmen oder ein blinder Fleck

Wenn man die Antwort des Innenministeriums auf die Anfrage der AfD liest, scheint auf den ersten Blick alles gut, weil die meisten "Kinderehen" keine sind, sondern Bräute zwischen 16 und 18 erfassen. Aber gut verborgen gibt es doch einen blinden Fleck.
Kinderehen in Baden-Württemberg – Seltene Ausnahmen oder ein blinder Fleck© Urheberrechtlich geschützt

Die AfD Baden-Württemberg stellt regelmäßig Anfragen zu Kinderehen in Baden-Württemberg. Gerade hat das Innenministerium wieder eine solche Anfrage beantwortet. Dabei fällt aber eines auf: Die wirklich skandalösen Fälle sind sehr selten. Das heißt nicht notwendigerweise, dass das wirklich alle Fälle sind, aber die meisten Mädchen, die da verheiratet wurden, fallen erst seit 2017 nach deutschem Recht unter "noch nicht heiratsfähig".

Bis 2017 gab es in Deutschland nämlich, obwohl das reguläre Ehefähigkeitsdatum für beide Geschlechter bei 18 Jahren lag, die Möglichkeit, eine frühere Eheschließung über eine Ausnahmeregel zu beantragen. Das bedurfte dann der Zustimmung sowohl der Eltern als auch des Jugendgerichts – eine Regel, die in einer Reihe selbst von EU-Ländern bis heute besteht, so etwa in Frankreich, Italien, Spanien, Polen, Österreich, Rumänien, Bulgarien und Portugal. An diesem Punkt ist also das EU-Recht alles andere als einheitlich. Eine absolut starre Altersgrenze von 18 haben neben Deutschland nur Dänemark, Schweden, die Niederlande, England und Wales.

Bis 1974 lag übrigens das Ehefähigkeitsalter bei Mädchen in der BRD bei 16; in der DDR war es bereits 1966 auf 18 angehoben worden.

Die erste Frage der AfD-Anfrage lautet, wie viele "Kinderehen" seit 2010 aufgehoben worden seien. Hier gab es zwischen 2018 und 2024 ganze acht Fälle, aber nur in drei davon lag das Alter der Braut unter 16: bei zwei afghanischen Eheschließungen, bei denen die Ehefrau 14 und 15 war, und bei einer irakischen, bei der es sich um eine Elfjährige handelte (2020). Unter den übrigen Fällen fand sich beispielsweise auch ein rumänisches Paar mit einem 22-jährigen Mann und einer 17-jährigen Braut, ein moldawisches mit einem 22-jährigen Bräutigam und einer 16-jährigen Braut sowie ein kroatisch-serbisches Paar mit der selben Alterskonstellation. In all diesen Fällen war die Eheschließung in den Herkunftsländern völlig legal und wäre es vor 2017 wahrscheinlich auch in Deutschland gewesen.

Insgesamt wurden in der zuständigen Stelle in Tübingen von 2015 bis heute 358 Fälle verzeichnet. Dabei sind insgesamt nur 27 Fälle auf dieser Liste, bei denen das Alter der Braut unter 16 lag; es handelte sich hier vor allem um Syrer und Afghanen. Andererseits gibt es auch einige Fälle, in denen das Alter des Bräutigams unter 18 lag, die Braut aber 22 war; diese landeten aufgrund der deutschen Rechtslage ebenfalls auf der Liste.

Tatsächlich gibt es zwar bei Eheschließungen zwischen 16 und 18, die etwa im EU-Ausland stattfanden und dort legal sind, für die zuständige Behörde das Recht, beim Familiengericht einen Antrag auf Aufhebung der Ehe zu stellen, wonach dann eine Prüfung durch das Familiengericht erfolgt – aber das ist doch eher ein ungewöhnlicher Akt. Bei Ehepartnern unter 16 jedoch gilt die Ehe eigentlich als automatisch unwirksam. Aus der Antwort des Innenministeriums kann nicht erschlossen werden, wie in derartigen Fällen vorgegangen wurde.

Auf eine andere Frage bleibt die baden-württembergische Regierung die Antwort schuldig, weil sie nichts erfasst, obwohl diese Frage womöglich relevanter wäre: Wie viele Mädchen aus dem Schulunterricht verschwanden, nachdem sie verheiratet wurden. Dabei geschieht es öfter, dass die Eheschließung im Ausland stattfindet und die Mädchen gar nicht nach Deutschland zurückkehren; aber es gibt keine Bemühungen, das Problem auch nur zu erfassen.

Die von Terres de Femmes in Baden-Württemberg betriebene Beratungsstelle verzeichnete im Jahr 2025 insgesamt 271 Beratungsfälle, von denen 80 Fälle drohende Zwangsverheiratungen betrafen. In 11 dieser Fälle war das betroffene Kind 13 Jahre und jünger. Was den Verdacht verstärkt, dass das eigentliche Problem gar nicht erfasst wird.

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